Laut Lebensmittelhygieneverordnung muss vor Auslagen mit offenen Lebensmitteln (Fleisch-, Käsetheke, usw.) ein Spuckschutz aus Glas oder Plastik sein.
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Laut Lebensmittelhygieneverordnung muss vor Auslagen mit offenen Lebensmitteln (Fleisch-, Käsetheke, usw.) ein Spuckschutz aus Glas oder Plastik sein.