Wenn man zweimal durchs juristische Staatsexamen gefallen ist, war das Studium umsonst.
Außer in Nordrheinwestfalen, dort darf man ein drittes Mal antreten, wenn man die Erlaubnis des NRW-Justizministers hat.
Um diese Erlaubnis erteilen zu können, müssen vorher viele andere Minister zustimmen, dieser Vorgang heißt Ministerschwanz.