Ungelöste Fragen

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Im Mietrecht gibt es Unterschiede zwischen privat und gewerblich genutzten Räumen. Für gewerblich genutzte gibt es keinen Kündigungsschutz.

Wenn eine Wohnung sowohl gewerblich als auch privat genutzt wird, muss bei einer Kündigung durch den Vermieter vor Gericht geklärt werden, ob sie mehr privat oder gewerblich genutzt wurde (also wo das Übergewicht lag), um herauszufinden, welches Mietrecht angewendet werden muss.

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